Agb

1. Geltungsbereich

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kauf- und Lieferverträge der Fa. fineo GmbH, im folgenden kurz fineo genannt. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen von fineo als rechtsverbindlich an. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von fineo ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebote, Preise und Lieferung

Angebote von fineo sind freibleibend und unverbindlich. Bei allen Angeboten bleiben Zwischenverkauf und Preisänderungen vorbehalten. Für die Berechnung gelten die am Tage der Lieferung bzw.  Abholung gültigen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Preise sind freibleibend. Alle preise verstehen sich in Euro (€).

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn fineo nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung direkt abgesandt hat.

Der Kunde erklärt, dass alle bei ihm tätigen Personen zu Vertretungshandlungen gegenüber fineo bevollmächtigt sind, soweit er nicht einzelne, namentlich angeführte Personen schriftlich hiervon ausnimmt.

Einschränkungen der zu liefernden Mengen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sofern nicht anderes vereinbart, ist fineo berechtigt, gleichwertige Ware als Ersatz zu angemessenen Preisen zu liefern. Bei Bestellungen, die die Verkaufseinheiten nicht berücksichtigen, behält sich fineo das Recht vor, die zu liefernde Menge auf die nächstgrößere Verkaufseinheit zu erhöhen.

Die vereinbarten Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, der Besteller kann aus nicht vorsätzlichen Überschreitungen keine Schadensersatzansprüche ableiten.

3. Gefahrenübergang

Sämtliche Ware reist ausschließlich auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und ähnliche Beinträchtigung der Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit oder auf dessen Anordnung an eine weitere Person zur Warenannahme übergeben oder auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird.

4. Eigentumsvorbehalt

Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung volles Eigentum von fineo. Im Falle des Zahlungsverzuges ist fineo unbeschadet ihres Rechtes, auf die Vertragserfüllung zu bestehen, berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Schuldners zurückholen. Jede Pfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne ausdrückliche Zustimmung von fineo ausgeschlossen. Der Eigentumsvorbehalt von fineo erlischt erst mit restloser Bezahlung aller Forderungen von fineo aus dieser Geschäftsverbindung.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge bei erfolgter Warenübernahme nach vereinbartem Zahlungsziel fällig. Die Zahlung gilt erst an dem Tag als geleistet, an dem fineo über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne dass es einer Mahnung bedarf und vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Verzugszinsen von monatlich 1% und entstandene Kosten verrechnet. Alle übrigen offen stehenden Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig. Außerdem ist fineo bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Lieferungen sofort einzustellen, ohne dass der Käufer daraus Ersatzansprüche erheben kann. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzugs entsehende Mahn- und Inkassospesen zu übernehmen.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Parteien erklären Mils (Tirol - Österreich) als Erfüllungsort des Vertrages. Für sämtliche Streitigkeiten in Auslegung, Ausführung und Auflösung des Vertrages, ist vorbehaltlich anderer zwingend vom Gesetz vorgesehener Gerichtsstände, ausschließlich das Gericht in Hall (Tirol - Österreich) zuständig.

7. Mängel

Aus etwaigen Mängel können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung in schriftlicher Form erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist fineo nach eigener Wahl zur Ersatzleistung berechtigt. fineo leistet nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und überträgt alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an ihre Abnehmer.

8. Haftung

Besondere Umstände, verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder Lieferverzug von Lieferanten berechtigen fineo, den vereinbarten Liefertermin zu überschreiten bzw. bei Unmöglichkeit von der eingegangenen Lieferverpflichtung zurückzutreten.

Irrtümer jeglicher Art und Druckfehler vorbehalten.

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